„Der Regenbogen“

Ev. Kindertagesstätte Regenbogen
Ev. Kindertagesstätte Regenbogen

Seit 1970 gibt es die Tageseinrichtung „Der Regenbogen“ für Kinder der Evangelischen Kirchengemeinde Pulheim. Träger der Tageseinrichtung ist die Evangelische Kirchengemeinde Pulheim. In zwei so genannten U3 Gruppen betreuen acht Erzieherinnen und eine hauswirtschaftliche Kraft zurzeit rund 45 Kinder im Alter von unter drei Jahren bis zum Schuleintritt.

Die Kinder haben jede Menge Spaß und Gelegenheit, sich auszutoben. Ein großer Sandkasten lädt auf dem weitläufigen, vielfältig bepflanzten Außengelände zum Buddeln ein, es gibt verschiedene Klettergelegenheiten, eine Rutschbahn und sogar einen echten kleinen Urwald. Mittags erwartet die Kinder dann ein täglich frisch gekochtes Mittagessen.

Die spielerische Leichtigkeit, mit der die Kinder hier den Tag verbringen können ist eingebettet in eine kompetente Betreuung. Signalisieren Kinder in der Gruppe besondere Entwicklungs- und Förderbedürfnisse oder eine innere Not, arbeiten die Betreuer mit den ansässigen Fachdiensten zusammen.

Ihr Kind ist gut bei uns aufgehoben. Die gesamte Konzeption der Tageseinrichtung für Kinder „Der Regenbogen“ der Evangelischen Kirchengemeinde Pulheim finden Sie hier! (bitte zum Download des pdf klicken)

Aufnahmekriterien der Ev. Kindertagesstätte Der Regenbogen Stommeln

a) die Erziehungsberechtigten gehen einer entsprechend umfangreichen Erwerbstätigkeit nach, wollen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder sind Arbeit suchend,

b) die Erziehungsberechtigten befinden sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung oder

c) erhalten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II oder

d) machen weitere pädagogische, soziale oder familiäre Gründe geltend

e) ein Geschwisterkind des aufzunehmenden Kindes hat derzeit einen Platz in der KiTa Regenbogen

f) das aufzunehmende Kind passt in die Altersstruktur der Gruppe

g) das Kind ist wohnhaft im Gemeindebezirk der Kreuzkirche oder die Familie plant zeitnah den Umzug dorthin

g) vorrangig zu berücksichtigen sind Kinder, die Mitglied der evangelischen Kirche sind oder solche deren Eltern als Mitglieder der evangelischen Kirche eine evangelische Taufe des Kindes anstreben.

Nachrangig spielt auch die Entfernung zur Kindertagesstätte eine Rolle bei der Vergabe der Plätze.

Die Aufnahmegründe werden von den anmeldenden Eltern im Gespräch mit der Leitung der Kindertagesstätte erklärt und von der Leitung in Stichworten auf der Anmeldung schriftlich niedergelegt.